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   LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07   

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https://dejure.org/2008,15849
LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07 (https://dejure.org/2008,15849)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 13.05.2008 - 2 O 392/07 (https://dejure.org/2008,15849)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 2 O 392/07 (https://dejure.org/2008,15849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testamentsvollstreckung: Testamentsauslegung bezüglich des Ersuchens um Bestellung eines Ersatz-Testamentsvollstreckers; Verbindlichkeit der Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersuchens an das Nachlassgericht zur Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers; Bindung des Prozessgerichts an die Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bei fehlendem Ersuchen durch den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentsauslegung - Testamentsvollstrecker

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2200; BGB § 2209; BGB § 2210 S. 1
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersuchens an das Nachlassgericht zur Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers; Bindung des Prozessgerichts an die Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bei fehlendem Ersuchen durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsauslegung - Auseinandersetzungsverbot für 15 Jahre

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06

    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    a) Die Entscheidung des Nachlassgerichts, den Kläger als Testamentsvollstrecker zu bestellen ist für das Prozessgericht nicht bindend, da sie mit der materiellen Rechtslage nicht in Einklang steht und daher ins Leere geht (BGH NJW 2008, 1157; NJW 1964, 1316 [1319]; NJW 1962, 912; ständige Rechtsprechung).

    Dazu hat der BGH bzgl. des Erbvertrages des preußischen Kronprinzen am 5.12.2007 entschieden, dass er den Theorienstreit, diesbezüglich zugunsten der sogenannten Amtstheorie löst (NJW 2008, 1157).

  • FG Berlin, 14.06.1978 - VI 74/78
    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    Der Kläger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Iburg als Nachlassgericht vom 24.4.2006, Az. 12 VI 74/78, zum Nachfolger des Beklagten als Testamentsvollstrecker der am 13.9.1977 verstorbenen Ehefrau des Beklagten, R. C., geb.

    Den Beschluss des Amtsgerichts Bad Iburg vom 24.04.2006, Az: 12 VI 74/78 aufzuheben.

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    Der Wille der Erblasserin muss aber wenigstens andeutungsweise im Testament zum Ausdruck kommen, da der Erblasserwille sonst nicht formgültig erklärt wäre (Andeutungstheorie, BGH NJW 1983, 672).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    a) Die Entscheidung des Nachlassgerichts, den Kläger als Testamentsvollstrecker zu bestellen ist für das Prozessgericht nicht bindend, da sie mit der materiellen Rechtslage nicht in Einklang steht und daher ins Leere geht (BGH NJW 2008, 1157; NJW 1964, 1316 [1319]; NJW 1962, 912; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    a) Die Entscheidung des Nachlassgerichts, den Kläger als Testamentsvollstrecker zu bestellen ist für das Prozessgericht nicht bindend, da sie mit der materiellen Rechtslage nicht in Einklang steht und daher ins Leere geht (BGH NJW 2008, 1157; NJW 1964, 1316 [1319]; NJW 1962, 912; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 29.01.1964 - Ib ZR 197/62

    Herausgabe einer Vergleichsquote im Anschlußkonkursverfahren

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    Dass dadurch die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht, ist hinzunehmen, ebenso wie die Ungewissheit für den Testamentsvollstrecker selbst, ob er auf die Bestellung durch das Nachlassgericht vertrauen darf, oder sich diese später ggf. als unwirksam erweist (vgl. Strickrodt in NJW 1964, 1319).
  • RG, 30.09.1937 - IV 325/36

    1. In welchem Umfang endigt mit dem Ablauf von dreißig Jahren seit dem Erbfall

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
    Sofern dies durch den Testamentsvollstrecker schuldhaft vereitelt würde, bliebe allein die Entlassung desselben (Palandt - Edenhofer, 67.A., § 2210, Rn. 1; vgl. RGZ 155, 350 [352]).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 23 U 94/11

    Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld: Einwand des

    Sie ist unzulässig, weil es einer bislang am Prozess nicht beteiligten Partei nicht zuzumuten ist, sich auf ein Verfahren einzulassen, das von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist und sich in ein rechtliches Nichts auflösen kann (BGHZ 147, 220 ff = NJW 2001, 2094 f, LG Heidelberg, Urt. v. 13.5.2008, 2 O 392/07, bei Juris, Rn. 45).
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